Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
IFG
Alle Überschriften einklappen
IFG
info
Informationsfreiheitsgesetz
info
Zur Einzelansicht
Spezialisierungen
Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
§ 14 Bericht und Evaluierung
Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag zwei Jahre vor Außerkrafttreten über die Anwendung dieses Gesetzes. Der Deutsche Bundestag wird das Gesetz ein Jahr vor Außerkrafttreten auf wissenschaftlicher Grundlage evaluieren.
Import:
20.09.2024