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Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz
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Zivilrecht
Zivilprozessrecht
Nat. Zivilprozessrecht
§ 4b Elektronische Akte, elektronisches Dokument
In Verfahren nach diesem Gesetz sind die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die elektronische Akte und über das elektronische Dokument anzuwenden, die für das Verfahren gelten, in dem der Anspruchsberechtigte herangezogen worden ist.
Import:
20.09.2024