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Klima- und Transformationsfondsgesetz
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§ 1 Errichtung des Sondervermögens
Es wird zum 1. Januar 2011 ein Sondervermögen des Bundes mit der Bezeichnung „Energie- und Klimafonds“ errichtet. Ab dem 22. Juli 2022 lautet die Bezeichnung dieses Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“.
Import:
23.02.2024