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Spezialisierungen
Bank- & Kapitalmarktrecht
§ 8h Zusammenarbeit mit Abwicklungsbehörden
Die Aufsichtsbehörde meldet den zuständigen Abwicklungsbehörden
1.
zusätzliche Eigenmittelanforderungen, die gegenüber CRR-Kreditinstituten nach § 6c angeordnet wurden, und
2.
sämtliche Eigenmittelempfehlungen, die CRR-Kreditinstituten nach § 6d mitgeteilt wurden.
Import:
20.09.2024