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Los-Kennzeichnungs-Verordnung
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Lebensmittelrecht
§ 4 Unberührtheitsklausel
Rechtsvorschriften, die für bestimmte Lebensmittel eine von den Vorschriften dieser Verordnung abweichende oder zusätzliche Kennzeichnung vorschreiben, bleiben unberührt.
Import:
23.02.2024