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Landespressegesetz NRW
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Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
§ 2 Zulassungsfreiheit
Die Pressetätigkeit einschließlich der Errichtung eines Verlagsunternehmens oder eines sonstigen Betriebes des Pressegewerbes darf von irgendeiner Zulassung nicht abhängig gemacht werden.
Import:
20.10.2024