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Öffentliches Recht
Verfassungsrecht
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
§ 19 Übergangsbestimmung
Stimmenzählgeräte, die nach den bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Bestimmungen zugelassen worden sind, gelten weiterhin als zugelassen; § 8 Abs. 1 Nr. 6 findet keine Anwendung.
Import:
21.10.2025