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Landeswahlgesetz NRW
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Öffentliches Recht
Verfassungsrecht
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
§ 5 Anwendbarkeit der Landeswahlordnung
Soweit sich aus den Vorschriften dieser Verordnung nicht etwas
anderes
ergibt, gelten auch bei der Verwendung von Stimmenzählgeräten die Vorschriften der Landeswahlordnung (
LWahlO
).
Import:
21.10.2025