Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
MüG
Alle Überschriften einklappen
MüG
info
Marktüberwachungsgesetz
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Sonst. öffentliches Wirtschaftsrecht
§ 3 Fernabsatz
Auf online oder über eine andere Form des Fernabsatzes zum Verkauf angebotene Produkte im Sinne des § 1 Absatz 2 ist Artikel 6 der Verordnung (EU) 2019/1020 entsprechend anzuwenden.
Import:
23.02.2024