Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
MuSchEltZV
Alle Überschriften einklappen
MuSchEltZV
info
Mutterschutz- und Elternzeitverordnung
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Beamtenrecht
§ 1 Allgemeines
Für den Mutterschutz von Personen in einem Beamtenverhältnis beim Bund sowie bei bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gelten die §§ 2 bis 5.
Import:
20.09.2024