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Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse
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§ 32 Erbvertragssammlung
Erbverträge, deren besondere amtliche Verwahrung ausgeschlossen wurde, werden nach der Nummernfolge der Eintragungen im Urkundenverzeichnis in der Erbvertragssammlung verwahrt.
Import:
22.07.2024