Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
PBefG
Alle Überschriften einklappen
PBefG
info
Personenbeförderungsgesetz
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Allgemeines Gewerbe- & Berufsrecht
§ 6 Umgehungsverbot
Die Verpflichtungen des Unternehmers nach diesem Gesetz werden durch rechtsgeschäftliche oder firmenrechtliche Gestaltungen oder Scheintatbestände, die zur Umgehung der Bestimmungen des Gesetzes geeignet sind, nicht berührt.
Import:
20.09.2024