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ROM II-VO
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ROM II-VO
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Verordnung (EG) Nr. 864/2007
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Zivilrecht
Int. Privat- & Wirtschaftsrecht
Art. 24 Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung
Unter dem nach dieser Verordnung anzuwendenden Recht eines Staates sind die in diesem Staat geltenden Rechtsnormen unter Ausschluss derjenigen des Internationalen Privatrechts zu verstehen.
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13.01.2026