Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
SAG
Alle Überschriften einklappen
SAG
info
Sanierungs- und Abwicklungsgesetz
info
Zur Einzelansicht
Spezialisierungen
Bank- & Kapitalmarktrecht
§ 24 Abtretungsverbot
Forderungen und andere Rechte aus einer Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung können nicht abgetreten werden. Dritte können keine Rechte aus einer Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung herleiten.
Import:
20.09.2024