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SGB IV
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Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
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§ 79a Finanzierung von Maßnahmen der digitalen Transformation aus Bundesmitteln
Der Bund wird ermächtigt, sich an den Kosten der Sozialversicherungsträger auf Bundesebene für Maßnahmen der digitalen Transformation zu beteiligen.
Import:
01.01.2026