Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
SGB VII
Alle Überschriften einklappen
SGB VII
info
Gesetzliche Unfallversicherung
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Sozialrecht
§ 49 Übergangsgeld
Übergangsgeld wird erbracht, wenn Versicherte infolge des Versicherungsfalls Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten.
Import:
20.09.2024