Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
SGB VIII
Alle Überschriften einklappen
SGB VIII
info
Kinder- und Jugendhilfe
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Sozialrecht
§ 73 Ehrenamtliche Tätigkeit
In der Jugendhilfe ehrenamtlich tätige Personen sollen bei ihrer Tätigkeit angeleitet, beraten und unterstützt werden.
Import:
20.09.2024