Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
StaRUG
Alle Überschriften einklappen
StaRUG
info
Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz
info
Zur Einzelansicht
Zivilrecht
Privates Wirtschaftsrecht
Insolvenzrecht u.Ä.
§ 18 Auslegung des Planangebots
Im Zweifel ist anzunehmen, dass das Planangebot unter der Bedingung steht, dass sämtliche Planbetroffene zustimmen oder dass der Plan gerichtlich bestätigt wird.
Import:
20.09.2024