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§ 128 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft im zweiten Rechtszug
Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft im zweiten Rechtszug werden von der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht wahrgenommen, bei dem der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen besteht.
Import:
20.09.2024