Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
StBerG
Alle Überschriften einklappen
StBerG
info
Steuerberatungsgesetz
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Recht der juristischen Berufe
§ 65a Pflicht zur Übernahme der Beratungshilfe
Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sind verpflichtet, die in dem Beratungshilfegesetz vorgesehene Beratungshilfe zu übernehmen. Sie können die Beratungshilfe im Einzelfall aus wichtigem Grund ablehnen.
Import:
20.09.2024