Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
StVZO
Alle Überschriften einklappen
StVZO
info
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
info
Zur Einzelansicht
Spezialisierungen
Straßenverkehrsrecht
§ 33 Schleppen von Fahrzeugen
Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden.
Import:
20.09.2024