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Telekommunikationsgesetz
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Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
§ 200 Mediation
Die Bundesnetzagentur kann in geeigneten Fällen zur Beilegung telekommunikationsrechtlicher Streitigkeiten den Parteien einen einvernehmlichen Einigungsversuch vor einer Gütestelle im Wege eines Mediationsverfahrens vorschlagen.
Import:
20.09.2024