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Telekommunikationsgesetz
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Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
§ 36 Veröffentlichung
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die nach diesem Abschnitt getroffenen Maßnahmen unter Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen der betroffenen Unternehmen.
Import:
20.09.2024