Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
UmwG
Alle Überschriften einklappen
UmwG
info
Umwandlungsgesetz
info
Zur Einzelansicht
Zivilrecht
Privates Wirtschaftsrecht
Gesellschaftsrecht
Umwandlungsrecht
§ 225 Prüfung des Abfindungsangebots
Im Falle des § 217 Abs. 1 Satz 2 ist die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung nach § 208 in Verbindung mit § 30 Abs. 2 nur auf Verlangen eines Gesellschafters zu prüfen. Die Kosten trägt die Gesellschaft.
Import:
20.09.2024