Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
UmwG
Alle Überschriften einklappen
UmwG
info
Umwandlungsgesetz
info
Zur Einzelansicht
Zivilrecht
Privates Wirtschaftsrecht
Gesellschaftsrecht
Umwandlungsrecht
§ 250 Nicht anzuwendende Vorschriften
Die §§ 207 bis 212 sind auf den Formwechsel einer Aktiengesellschaft in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien in eine Aktiengesellschaft nicht anzuwenden.
Import:
20.09.2024