Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
UmwG
Alle Überschriften einklappen
UmwG
info
Umwandlungsgesetz
info
Zur Einzelansicht
Zivilrecht
Privates Wirtschaftsrecht
Gesellschaftsrecht
Umwandlungsrecht
§ 286 Anmeldung des Formwechsels
Auf die Anmeldung nach § 198 sind die §§ 254 und 278 Abs. 2 entsprechend anzuwenden.
Import:
20.09.2024