Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
USchadG
Alle Überschriften einklappen
USchadG
info
Umweltschadensgesetz
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Energie- & Umweltrecht
§ 4 Informationspflicht
Besteht die unmittelbare Gefahr eines Umweltschadens oder ist ein Umweltschaden eingetreten, hat der Verantwortliche die zuständige Behörde unverzüglich über alle bedeutsamen Aspekte des Sachverhalts zu unterrichten.
Import:
20.09.2024