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Verfassungsgerichtshofgesetz NRW
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Öffentliches Recht
Verfassungsrecht
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
§ 19
Der Verfassungsgerichtshof kann durch einstimmigen
Beschluß
, der ohne mündliche Verhandlung ergehen kann, unzulässige Anträge verwerfen, offensichtlich unbegründete Anträge zurückweisen.
Import:
21.10.2025