Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
VersAusglG
Alle Überschriften einklappen
VersAusglG
info
Versorgungsausgleichsgesetz
info
Zur Einzelansicht
Zivilrecht
Bürgerliches Recht
Familienrecht
§ 13 Teilungskosten des Versorgungsträgers
Der Versorgungsträger kann die bei der internen Teilung entstehenden Kosten jeweils hälftig mit den Anrechten beider Ehegatten verrechnen, soweit sie angemessen sind.
Import:
20.09.2024