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Versicherungsvermittlungsverordnung
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Versicherungsrecht
§ 27 Übergangsregelung
Ein vor dem 1. Januar 2009 erworbener Abschluss als Versicherungsfachmann oder Versicherungsfachfrau des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. steht der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung nach § 2 gleich.
Import:
20.09.2024