Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
VwGO
Alle Überschriften einklappen
VwGO
info
Verwaltungsgerichtsordnung
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Verwaltungsprozessrecht
§ 109 [Zwischenurteil über die Zulässigkeit der Klage]
Über die Zulässigkeit der Klage kann durch Zwischenurteil vorab entschieden werden.
Import:
20.09.2024