Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
VwVfG
Alle Überschriften einklappen
VwVfG
info
Verwaltungsverfahrensgesetz
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Allgemeines Verwaltungsrecht
§ 85 Entschädigung
Der ehrenamtlich Tätige hat Anspruch auf Ersatz seiner notwendigen Auslagen und seines Verdienstausfalls.
Import:
20.09.2024