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Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW
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Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Allgemeines Verwaltungsrecht
§ 52 Zwangsvollstreckung gegen Rechtsnachfolger
Ist eine Sicherungshypothek im Zwangsverfahren eingetragen, so ist bei Veräußerung des belasteten Grundstücks die Zwangsvollstreckung in das Grundstück gegen den Rechtsnachfolger zulässig. § 10 gilt entsprechend.
Import:
21.10.2025