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Wertpapierhandelsgesetz
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Spezialisierungen
Bank- & Kapitalmarktrecht
§ 79 Mitteilungspflicht von systematischen Internalisierern
Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die als systematischer Internalisierer tätig sind, haben dies der Bundesanstalt unverzüglich mitzuteilen. Die Bundesanstalt übermittelt diese Information an die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde.
Import:
20.09.2024