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Wertpapierinstitutsgesetz
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Spezialisierungen
Bank- & Kapitalmarktrecht
§ 1 Anwendungsbereich
Dieses Gesetz ist auf Wertpapierinstitute und Datenbereitstellungsdienste mit Sitz oder Tätigkeit im Inland anzuwenden.
Import:
01.04.2026
a.F. verfügbar