Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
ZAG
Alle Überschriften einklappen
ZAG
info
Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
info
Zur Einzelansicht
Spezialisierungen
Bank- & Kapitalmarktrecht
§ 40 Berichtspflicht
Ein Institut mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat, das im Inland über Agenten oder Zweigniederlassungen verfügt, hat der Bundesanstalt in regelmäßigen Abständen über die im Inland ausgeübten Tätigkeiten zu berichten.
Import:
20.09.2024