Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
ZPO
Alle Überschriften einklappen
ZPO
info
Zivilprozessordnung
info
Zur Einzelansicht
Zivilrecht
Zivilprozessrecht
Nat. Zivilprozessrecht
§ 498 Zustellung des Protokolls über die Klage
Ist die Klage zum Protokoll der Geschäftsstelle angebracht worden, so wird an Stelle der Klageschrift das Protokoll zugestellt.
Import:
20.09.2024