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Verfassungsgerichtshofgesetz NRW
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Öffentliches Recht
Verfassungsrecht
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
§ 1 Stellung und Sitz des Gerichts
(1) Der Verfassungsgerichtshof ist ein allen übrigen Verfassungsorganen gegenüber unabhängiger Gerichtshof des Landes.
(2) Der Verfassungsgerichtshof hat seinen Sitz in Münster.
Import:
20.10.2024