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Verfassungsgerichtshofgesetz NRW
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Öffentliches Recht
Verfassungsrecht
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
§ 2 Zusammensetzung
Der Verfassungsgerichtshof setzt sich zusammen aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und aus fünf weiteren Mitgliedern. Die Mitglieder werden durch sieben stellvertretende Mitglieder persönlich vertreten.
Import:
20.10.2024